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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Tushita Verlag GmbH, Duisburg

1. Allgemeines

Allen Verkäufen und sonstigen Rechtsgeschäften von TUSHITA liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, auch wenn TUSHITA abweichenden Bedingungen des Kunden nicht widersprochen hat. Mit Abschluss des Rechtsgeschäftes bzw. Annahme von Waren gelten diese Bedingungen durch den Vertragspartner als vorbehaltlos angenommen, selbst in dem Falle seines vorherigen Widerspruches. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma TUSHITA gelten nach der ersten Lieferung auch für alle Nachfolgelieferungen als ausdrücklich anerkannt.

2. Angebote/Preise

Angebote von TUSHlTA sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend. Preisangebote an Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten immer ausschließlich Mehrwertsteuer. Eventuelle Preisänderungen bleiben TUSHlTA vorbehalten. Verpackungs- und Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn TUSHITA den Auftrag nicht innerhalb von 2 Wochen ablehnt. Lieferung und Rechnung gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

4. Versand/Transportgefahr

Der Versand erfolgt grundsätzlich unfrei auf Risiko des Käufers/Kunden. Die Gefahr geht auf den Käufer/Kunden über, sobald die Ware das TUSHITA-Lager verlässt. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Käufers/Vertragspartners ist Duisburg. Transportschäden sind unmittelbar bei Erhalt der Ware zu prüfen und dem jeweiligen Spediteur mitzuteilen

5. Lieferung

Die genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung TUSHITA bemüht sein wird. Teillieferungen sind gestattet. Im Falle verspäteter Lieferung durch einen Lieferanten von TUSHITA wird die Lieferzeit entsprechend verlängert. Eine Haftung für Schäden aufgrund etwaiger Lieferfristüberschreitungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch TUSHITA verursacht wurde. Falls der Vertragspartner seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nachkommt, ist TUSHITA berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzuhalten.

6. Kontrolle/Rücksendung

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt sofort auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sind gegenüber TUSHITA spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware zu rügen, da anderenfalls die Ware als genehmigt gilt. Rücksendungen erfolgen nur nach vorheriger Absprache und Autorisation durch TUSHITA. Das Frachtrisiko für die Rücksendung trägt der Kunde. Wird von TUSHITA eine Warengutschrift für zurückgenommene Ware erteilt, so kann diese Gutschrift nur durch einen Warenbezug ausgeglichen werden. Barerstattung ist ausgeschlossen. TUSHITA haftet nur bis zur Höhe des Warenwertes. Bei begründeten Beanstandungen kann der Käufer Nachbesserung oder Ersatzlieferung geltend machen. Falls Nachbesserung/Ersatzlieferung trotz angemessener Nachfrist unterbleibt, erfolglos oder unmöglich ist, hat der Käufer nach seiner Wahl ein Recht auf Rücktritt oder Preisminderung. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an der Ware entstanden sind. Soweit die Ware in ihrer Farbe oder Beschaffenheit von Abbildungen in Prospekten etc. abweicht, können Reklamationen nicht akzeptiert werden.

7. Zahlung

Rechnungen für Warensendungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglic2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Falls staatliche Maßnahmen nach dem Datum der Auftragsbestätigung in Kraft treten und zu Preiserhöhungen führen, hat diese der Vertragspartner zu tragen. Sofern sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners ergeben, ist TUSHITA berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und/oder ausstehende Lieferungen zurückzuhalten

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware steht unter Eigentumsvorbehalt von TUSHlTA bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller ausstehenden oder zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbedingung. Bei Zahlung im Scheck-/Wechsel-Verfahren bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen bis zur Gutschrift des Scheck-/Wechselbetrages. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verkaufen, sofern er seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nachkommt, anderenfalls ist TUSHITA berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese zu verwerten. Eine solche Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag. Bei Weiterverkauf tritt der Käufer an TUSHITA alle seine gegenüber seinen Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsenden Forderungen ab. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderung einzuziehen; jedoch ist TUSHITA bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, vom Käufer die Mitteilung dieser Forderungen sowie die Namen seiner Kunden zu verlangen. Sodann ist TUSHITA berechtigt, die Abtretung der Forderungen den Kunden des Käufers mitzuteilen und diese Forderungen einzuziehen. TUSHITA verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten insoweit freizugeben, als diese die zu sichernden Forderungen um 20. Prozent oder mehr übersteigen. Für die Bewertung ist der Einkaufswert maßgebend

9. Kundeneigentum/Zusendungen

Für unverlangt eingesandte Fotos und sonstige Druckunterlagen (auch Disketten etc.) wird keine Haftung übernommen. Durch Annahme einer derartigen Unterlage erwirbt TUSHITA das ausschließliche Recht zur Verwertung. Das Eigentum von Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern verwahrt und behandelt TUSHITA mit größtmöglicher Sorgfalt und steht nur mit derjenigen Sorgfalt ein, welche die Gesellschaft auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Für nicht ausdrücklich schriftlich angeforderte Manuskripte, Bildvorlagen etc. übernimmt TUSHITA keine Haftung. Kunden- und Lieferanteneigentum, das dem Verlag zur Bearbeitung überlassen wird, wird nach Fertigstellung des Auftrages oder dessen Bearbeitung maximal 6 Monate aufbewahrt. Danach kann der Kunde eine Rückgabe nicht mehr verlangen. Motivlich veraltete und technisch unbrauchbar gewordene Abzüge dürfen von TUSHITA vernichtet werden, wenn nichts anderes vereinbat ist. s

10. Datenspeicherung

Der Vertragspartner nimmt davon Kenntnis, dass TUSHITA aufgrund des Vertragsverhältnisses notwendige Daten des Vertragspartners zum Zwecke der automatischen Bearbeitung speichert. Der Vertragspartner verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

11. Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bis auf Widerruf gültig. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen berühren nicht deren Gültigkeit im Übrigen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen sämtlicher Vertragspartner und TUSHlTA unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des EG-Rechtes und UN-Kaufrechtes.

Erfüllungsort ist Duisburg. Gerichtsstand ist Duisburg oder nach Wahl von TUSHITA der Sitz des Vertragspartners.

Tushita Verlag GmbH, Duisburg

1. Allgemeines

Allen Verkäufen und sonstigen Rechtsgeschäften von TUSHITA liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, auch wenn TUSHITA abweichenden Bedingungen des Kunden nicht widersprochen hat. Mit Abschluss des Rechtsgeschäftes bzw. Annahme von Waren gelten diese Bedingungen durch den Vertragspartner als vorbehaltlos angenommen, selbst in dem Falle seines vorherigen Widerspruches. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma TUSHITA gelten nach der ersten Lieferung auch für alle Nachfolgelieferungen als ausdrücklich anerkannt.

2. Angebote/Preise

Angebote von TUSHlTA sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend. Preisangebote an Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten immer ausschließlich Mehrwertsteuer. Eventuelle Preisänderungen bleiben TUSHlTA vorbehalten. Verpackungs- und Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn TUSHITA den Auftrag nicht innerhalb von 2 Wochen ablehnt. Lieferung und Rechnung gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

4. Versand/Transportgefahr

Der Versand erfolgt grundsätzlich unfrei auf Risiko des Käufers/Kunden. Die Gefahr geht auf den Käufer/Kunden über, sobald die Ware das TUSHITA-Lager verlässt. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Käufers/Vertragspartners ist Duisburg. Transportschäden sind unmittelbar bei Erhalt der Ware zu prüfen und dem jeweiligen Spediteur mitzuteilen

5. Lieferung

Die genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung TUSHITA bemüht sein wird. Teillieferungen sind gestattet. Im Falle verspäteter Lieferung durch einen Lieferanten von TUSHITA wird die Lieferzeit entsprechend verlängert. Eine Haftung für Schäden aufgrund etwaiger Lieferfristüberschreitungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch TUSHITA verursacht wurde. Falls der Vertragspartner seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nachkommt, ist TUSHITA berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzuhalten.

6. Kontrolle/Rücksendung

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt sofort auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sind gegenüber TUSHITA spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware zu rügen, da anderenfalls die Ware als genehmigt gilt. Rücksendungen erfolgen nur nach vorheriger Absprache und Autorisation durch TUSHITA. Das Frachtrisiko für die Rücksendung trägt der Kunde. Wird von TUSHITA eine Warengutschrift für zurückgenommene Ware erteilt, so kann diese Gutschrift nur durch einen Warenbezug ausgeglichen werden. Barerstattung ist ausgeschlossen. TUSHITA haftet nur bis zur Höhe des Warenwertes. Bei begründeten Beanstandungen kann der Käufer Nachbesserung oder Ersatzlieferung geltend machen. Falls Nachbesserung/Ersatzlieferung trotz angemessener Nachfrist unterbleibt, erfolglos oder unmöglich ist, hat der Käufer nach seiner Wahl ein Recht auf Rücktritt oder Preisminderung. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an der Ware entstanden sind. Soweit die Ware in ihrer Farbe oder Beschaffenheit von Abbildungen in Prospekten etc. abweicht, können Reklamationen nicht akzeptiert werden.

7. Zahlung

Rechnungen für Warensendungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglic2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Falls staatliche Maßnahmen nach dem Datum der Auftragsbestätigung in Kraft treten und zu Preiserhöhungen führen, hat diese der Vertragspartner zu tragen. Sofern sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners ergeben, ist TUSHITA berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und/oder ausstehende Lieferungen zurückzuhalten

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware steht unter Eigentumsvorbehalt von TUSHlTA bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller ausstehenden oder zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbedingung. Bei Zahlung im Scheck-/Wechsel-Verfahren bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen bis zur Gutschrift des Scheck-/Wechselbetrages. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verkaufen, sofern er seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nachkommt, anderenfalls ist TUSHITA berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese zu verwerten. Eine solche Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag. Bei Weiterverkauf tritt der Käufer an TUSHITA alle seine gegenüber seinen Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsenden Forderungen ab. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderung einzuziehen; jedoch ist TUSHITA bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, vom Käufer die Mitteilung dieser Forderungen sowie die Namen seiner Kunden zu verlangen. Sodann ist TUSHITA berechtigt, die Abtretung der Forderungen den Kunden des Käufers mitzuteilen und diese Forderungen einzuziehen. TUSHITA verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten insoweit freizugeben, als diese die zu sichernden Forderungen um 20. Prozent oder mehr übersteigen. Für die Bewertung ist der Einkaufswert maßgebend

9. Kundeneigentum/Zusendungen

Für unverlangt eingesandte Fotos und sonstige Druckunterlagen (auch Disketten etc.) wird keine Haftung übernommen. Durch Annahme einer derartigen Unterlage erwirbt TUSHITA das ausschließliche Recht zur Verwertung. Das Eigentum von Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern verwahrt und behandelt TUSHITA mit größtmöglicher Sorgfalt und steht nur mit derjenigen Sorgfalt ein, welche die Gesellschaft auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Für nicht ausdrücklich schriftlich angeforderte Manuskripte, Bildvorlagen etc. übernimmt TUSHITA keine Haftung. Kunden- und Lieferanteneigentum, das dem Verlag zur Bearbeitung überlassen wird, wird nach Fertigstellung des Auftrages oder dessen Bearbeitung maximal 6 Monate aufbewahrt. Danach kann der Kunde eine Rückgabe nicht mehr verlangen. Motivlich veraltete und technisch unbrauchbar gewordene Abzüge dürfen von TUSHITA vernichtet werden, wenn nichts anderes vereinbat ist. s

10. Datenspeicherung

Der Vertragspartner nimmt davon Kenntnis, dass TUSHITA aufgrund des Vertragsverhältnisses notwendige Daten des Vertragspartners zum Zwecke der automatischen Bearbeitung speichert. Der Vertragspartner verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

11. Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bis auf Widerruf gültig. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen berühren nicht deren Gültigkeit im Übrigen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen sämtlicher Vertragspartner und TUSHlTA unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des EG-Rechtes und UN-Kaufrechtes.

Erfüllungsort ist Duisburg. Gerichtsstand ist Duisburg oder nach Wahl von TUSHITA der Sitz des Vertragspartners.

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